#machmalwas24
Der StuRa klingt interessant, aber du weißt nicht so ganz, was da eigentlich passiert und wie du dich wählen lässt? Wir haben die wichtigsten Infos für dich zusammengestellt.
Anträge zur Wahlprüfung nach § 28 Wahlordnung der Studierendenschaft könnt ihr nun bis zum 02. Juli 2024 einreichen. Per E-Mail werden die Anträge an das StuRa-Präsidium (stura@uni-rostock.de) gesendet. Diese werden dann an die Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses weitergeleitet. Postalisch oder schriftlich können Anträge an folgende Adresse geschickt oder abgegeben werden: StuRa Uni Rostock, Parkstraße 6, 18057 Rostock, z. Hd. Janne Döscher Vorsitzender Wahlprüfungsausschuss.
Der Studierendenrat ist das Parlament der Studierendenschaft, das Entscheidungen über die politische und inhaltliche Ausrichtung der Studierendenschaft trifft. Wie stellen wir uns das Studium und einen lebendigen, zukunftsorientierten Campus vor? Welche Gebühren dürfen erhoben werden oder nicht? Dabei geht es auch um Finanzielles, z.B. wie viel Geld für Veranstaltungen ausgegeben wird und in welchem Umfang Projekte studentischer Initiativen und Hochschulgruppen gefördert werden. Die Ausschüsse des StuRa bereiten thematische Inhalte der Sitzungen vor. Neben dem AStA gibt es derzeit acht Ausschüsse zu den Themen
Hast du Fragen, Anregungen oder Feedback? 💡
Dann schreib' uns! 💬
wahlen.stura@uni-rostock.de |