#mitentscheiden23
Der StuRa klingt interessant, aber du weißt nicht so ganz, was da eigentlich passiert und wie du dich wählen lässt? Wir haben die wichtigsten Infos für dich zusammengestellt.
Wählen: 07.–21. Juni
Der StuRa-Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 28. Juni 2023 das vorläufige Wahlergebnis für die StuRa-Legislatur 2023–2024 beschlossen. Einen Antrag auf Wahlprüfung kann jedes wahlberechtigte Mitglied der Studierendenschaft gem. § 28 Abs. 1 Wahlordnung der Studierendenschaft der Universität Rostock (WO) beim Wahlprüfungsausschuss stellen. Der Antrag ist gem. § 28 Abs. 2 WO schriftlich bei der Vorsitzenden des Wahlausschusses zu erheben.
Anschrift:
Wahlausschuss des Studierendenrates
Fiona Richter
Parkstraße 6
18057 Rostock
Mögliche Gründe: dass wesentliche Bestimmungen über die Wahlvorbereitung, die Sitzverteilung, das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verletzt worden sind und sich dieser Verstoß auf die Sitzverteilung auswirkt und dass die Wahl Vertreterinnen/Vertreter betrifft, zu deren Wahl das Mitglied wahlberechtigt ist. (§ 28 Abs. 2 WO)
Der Studierendenrat ist das Parlament der Studierendenschaft, das Entscheidungen über die politische und inhaltliche Ausrichtung der Studierendenschaft trifft. Wie stellen wir uns das Studium und einen lebendigen, zukunftsorientierten Campus vor? Welche Gebühren dürfen erhoben werden oder nicht? Dabei geht es auch um Finanzielles, z.B. wie viel Geld für Veranstaltungen ausgegeben wird und in welchem Umfang Projekte studentischer Initiativen und Hochschulgruppen gefördert werden. Die Ausschüsse des StuRa bereiten thematische Inhalte der Sitzungen vor. Neben dem AStA gibt es derzeit acht Ausschüsse zu den Themen
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