Ihr wählt vom 10. bis zum 24. Juni einen neuen StuRa – aber wird sind die Menschen eigentlich, die auf meinem digitalen Wahlzettel stehen?
Wir haben den Kandidierenden ein paar Fragen gestellt, damit ihr einen Einblick in ihre Vorstellungen als mögliches StuRa-Mitglied habt. Daneben ein paar interessante Fakten über die Personen, um sie einfach etwas kennenzulernen.
So könnt ihr bestmöglich entscheiden, welche Personen ihr wählen wollt.
Alle Kandidierenden hatten die Möglichkeit, ihre Informationen freiwillig mitzuteilen oder zu ändern. Alle Kandidierenden sind selbst für ihre Inhalte verantwortlich – wir als Wahlausschuss greifen nur bei grenzüberschreitenden Inhalten oder Falschinformationen ein (entsprechende Hinweise werden angegeben).
Wir bilden nur die Kandidierenden zum StuRa ab, alle Kandidierenden der Gremienwahlen findet ihr auf der Website des Wahlamtes.



























Hinweis für Kandidierende: Es gibt auch in diesem Jahr die Möglichkeit, einen Wahlkampfkostenzuschuss (WKKZ) zu beantragen. Damit könnt ihr nachträglich Kosten für den Wahlkampf rückerstatten lassen. Dafür gelten in diesem Jahr einzelne Regeln, die der StuRa zuvor beschlossen hat.
Der WKKZ kann nur nach den Regeln der Finanzordnung der Studierendenschaft erstattet werden. Das betrifft z. B. Flyer, Plakate oder Merch. Die Voraussetzungen der Finanzordnung sind immer bindend und müssen bei Nachfragen beim AStA-Referat für Finanzen angefragt werden.
Der WKKZ beträgt 15 € pro Person bei maximal 900€ des gesamten WKKZ. Eine Liste oder ein Zusammenschluss von Personen kann maximal 1/3 des maximalen Wahlkampfkostenzuschuss aufrufen, auch wenn für die Liste mehr Menschen den Wahlkampfkostenzuschuss beantragen. Wenn die Beantragung an Menschen die Kosten pro Person übersteigt (also in Summe mehr als 900 Euro), wird nur der Durchschnitt unter allen Kandidierenden als WKKZ zur Verfügung stehen (weniger als 15 Euro).
Die Beantragung des WKKZ kann bis zum 10.06.2026 um 12 Uhr erfolgen. Eine spätere Einreichung ist nicht zulässig. Die Abrechnung des WKKZ (Erstattung der Kosten) kann nur unter Einreichung von Rechnungen erfolgen; Frist zur Einreichung von Rechnungen ist 4 Wochen nach Bekanntgabe des endgültigen Wahlausschusses.
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